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Sächsischer Rechnungshof

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Bürgereingaben und Petitionen

Regelmäßig erhält der Sächsische Rechnungshof Briefe, E-Mails und telefonische Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen, Vereinen oder Firmen. Zumeist wird der Rechnungshof darin auf mögliche Steuerverschwendungen hingewiesen, verbunden mit der Bitte, diesen Hinweisen kurzfristig nachzugehen oder die genannten Missstände in der öffentlichen Verwaltung sofort zu beenden. Nicht selten werden beim Rechnungshof auch Strafanzeigen gegen Behörden oder deren Mitarbeiter gestellt.

Der Sächsische Rechnungshof ist keine Strafverfolgungsbehörde und kann daher auch keine Strafanzeigen verfolgen. Eingaben mit Ansatzpunkten für eine konkrete Prüfung werden an die fachlich zuständigen Prüfungsabteilungen weitergeleitet. Diese beziehen dann die Hinweise soweit wie möglich in ihre Prüfungen mit ein. Eingaben, die allgemeine Themen beinhalten, beantwortet die Grundsatzabteilung.

Alle Einsender können sicher sein, dass der SRH ihre Anregungen und Hinweise ernst nimmt und diesen soweit wie möglich nachgeht. Hierzu verpflichtet ist der Rechnungshof allerdings nicht, da seine Prüfungskapazität begrenzt ist und er sonst ggf. wichtigere Prüfungsthemen vernachlässigen müsste. Dies wäre zudem mit seiner verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit nicht zu vereinbaren. Danach ist der Rechnungshof frei bei der Auswahl des Prüfungsstoffes. Zeit, Art sowie Umfang seiner Prüfungen bestimmt er nach eigenem Ermessen.

Den verständlichen Wunsch der Einsender, über die Konsequenzen ihrer Hinweise informiert zu werden, kann der Rechnungshof aber nur selten erfüllen. Nur einen relativ geringen Teil seiner Prüfungsergebnisse veröffentlicht der Rechnungshof in seinem jedermann zugänglichen Jahresbericht. Denn die Adressaten der Prüfungsmitteilungen und Berichte sind nach den gesetzlichen Vorschriften nur die geprüften Stellen, sonstige betroffene Dienststellen sowie in bestimmten Fällen der Sächsische Landtag. Deshalb kann der SRH die Einsender über Prüfungsergebnisse selbst dann nicht informieren, wenn deren Hinweise wesentlich zu der Prüfung beigetragen haben.

Da der Rechnungshof keine unmittelbaren Eingriffsrechte in die Arbeit der Verwaltung hat, ist die häufig gestellte Aufforderung, bestimmte Missstände in der Verwaltung unmittelbar abzustellen, nicht erfüllbar. Bei seiner Arbeit hat der Rechnungshof den Vorrang der Politik zu beachten, d.h. politische Entscheidungen unterliegen nicht seiner Beurteilung. Die Prüfungsergebnisse können Entscheidungshilfen für die Gesetzgebung und Verwaltung sein. Es bleibt der Politik letztendlich überlassen, ob und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.

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