Gemeinsame Erklärung der Landesrechnungshöfe zur Änderung des Grundgesetzes
Bundestag und Bundesrat haben im März 2026 weitreichende Änderungen des Grundgesetzes beschlossen, die Bund und Ländern erweiterte Möglichkeiten zur Schuldenaufnahme einräumen. Die Rechnungshöfe der Länder warnen vor diesem Hintergrund davor, das Instrument der Schuldenbremse weiter auszuhöhlen. Sie weisen in einer gemeinsamen Erklärung darauf hin, dass die Kernausgaben des Staates grundsätzlich aus den laufenden Einnahmen und nicht über Schulden finanziert werden sollten.
Der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, Jens Michel, sieht die aktuellen Entwicklungen mit Sorge: »Ich warne nachdrücklich vor einer Aushöhlung der Verschuldungsregeln. Vor dem Hintergrund steigender Zinsbelastungen, globaler Unsicherheiten und wachsender struktureller Herausforderungen in den Haushalten ist die Abkehr vom Prinzip der Schuldenbegrenzung der falsche Weg. Statt immer neue Wege für Ausgaben zu finden ist eine klare Prioritätensetzung gefragt. Es muss hinterfragt werden, welche Leistungen der Staat erbringen will und welche zwingend notwendig sind. Die staatlichen Haushalte müssen wieder auf solide Beine gestellt werden. Generationengerechtigkeit darf nicht zur Floskel werden – sie beginnt bei einem Haushalt, der auch morgen noch tragfähig ist. Insofern begrüße ich es ausdrücklich, wenn die sächsische Staatsregierung den neuen Doppelhaushalt 2025/2026 tatsächlich ohne die Schuldenmillionen ausgeglichen aufstellen will und die Schuldenmillionen wirklich nur zusätzliche Investitionsmittel darstellen.«