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Aufgaben

Aufgabengebiete

Rechtsstellung

Der Sächsische Rechnungshof ist eine oberste Landesbehörde. Als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle ist er nur dem Gesetz unterworfen. Dies ist in Artikel 100 der Sächsischen Verfassung garantiert.

Prüfungsaufgaben

Dem Sächsischen Rechnungshof obliegt die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Sachsen einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe. Über Gegenstand, Zeitpunkt und Art der Prüfung entscheidet der Landesrechnungshof selbst. Er ist frei bei der Auswahl des Prüfungsstoffes und der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte.

Beratungsaufgaben

Der Rechnungshof kann auf Grund von Prüfungserfahrungen den Landtag, die Staatsregierung und einzelne Staatsministerien beraten.

Inhalt der Prüfung

Die Prüfung erstreckt sich gemäß § 90 SäHO auf die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

  • das Haushaltsgesetz und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sowie die Haushaltsrechnung und der Vermögensnachweis ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  • wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  • die Aufgabe mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden kann. 

Politische Entscheidungen bewertet bzw. prüft der Sächsische Rechnungshof nicht, denn politisch zu gestalten ist Aufgabe des Parlaments und der Landesregierung. Allerdings können die finanziellen Konsequenzen politischer Entscheidungen der Überprüfung des Rechnungshofs unterliegen.

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