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    In einer Demokratie muss der Staat den Menschen Rechenschaft ablegen. Der Sächsische Rechnungshof sorgt dafür, dass es transparent und nachvollziehbar bleibt, wie im Freistaat Sachsen mit Steuergeld umgegangen wird. Er benennt Fälle unwirtschaftlichen staatlichen oder kommunalen Handels, macht aber auch strukturelle und systemische Vorschläge für einen effizienteren Einsatz öffentlicher Gelder.

    Jens Michel
    Präsident des SRH

    Jahresbericht 2026 – Band I

    Alle Berichte
    Jahresberichte des Sächsischen Rechnungshofs

    Die Berichte des Sächsischen Rechnungshofs schaffen Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel. Sie zeigen, wo Strukturen verbessert oder Ressourcen effizienter genutzt werden können. Am 18. Juni 2026 hat der Sächsische Rechnungshof seinen Jahresbericht 2026 - Band I mit Prüfungen zum Staatshaushalt und aus dem Kommunalbereich veröffentlicht.

     
    Das Dienstgebäude des SRH in Döbeln

    © SRH

    Über den Sächsischen Rechnungshof

    Der Sächsische Rechnungshof arbeitet im Interesse des Gemeinwohls und ist allein dem bestmöglichen Einsatz öffentlicher Mittel verpflichtet. Wir prüfen alle Bereiche der Staats- und Kommunalverwaltung und sensibilisieren für die sachgerechte Verwendung von Haushaltsmitteln. Informieren Sie sich hier über unsere Arbeit.

    Mehr zur Arbeit des SRH
    Kommunikationszone im Dienstgebäude des SRH

    © Steffen Spitzner

    Arbeiten im Sächsischen Rechnungshof

    Unsere Prüfungen unterstützen dabei, öffentliche Mittel wirtschaftlich einzusetzen. Hierfür suchen wir kluge Köpfe mit Gespür für Schwachstellen und innovativen Ideen für tragfähige Lösungen. Arbeiten Sie beim Sächsischen Rechnungshof und übernehmen Sie Verantwortung für Demokratie und Transparenz.

    Aktuelle Stellenangebote

    Aktuelle Informationen zur Arbeit der Finanzkontrolle

    Transparenzhinweis

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Der Sächsische Rechnungshof ist lediglich eine transparenzpflichtige Stelle, soweit er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Für den Prüfbereich besteht damit keine Transparenzpflicht.

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